Die Einstellung eines Mitarbeiters in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung eines Unternehmens. Auch wenn das Lohnniveau in der Schweiz im internationalen Vergleich oft als hoch angesehen wird, darf man sich bei der Erstellung eines realistischen Einstellungsbudgets nicht nur auf den Bruttolohn beschränken. Zu den tatsächlichen Kosten eines Mitarbeiters gehören auch verschiedene Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zur Vergütung des Mitarbeiters anfallen.
Um die Kosten für eine Neueinstellung richtig einzuschätzen, müssen Sie daher wissen, wie die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz funktionieren und welche davon in Ihre Lohnabrechnung einfliessen müssen. Zwischen den obligatorischen Sozialversicherungen, der beruflichen Vorsorge und den spezifischen Abgaben, die je nach Kanton oder Branche anfallen, gibt es mehrere Faktoren, die die endgültigen Kosten für einen Mitarbeiter beeinflussen können.
In der Regel verursachen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in der Schweiz zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 13 % bis 15 % des Bruttogehalts. Diese Schätzung kann je nach verschiedenen Faktoren variieren, insbesondere je nach Alter des Arbeitnehmers, dem gewählten Umfang der beruflichen Vorsorge (BVG), dem Kanton, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, sowie den vom Unternehmen gewährten Zusatzleistungen.
In diesem Artikel erläutert unser Team, wie sich die Arbeitgeberkosten für einen Mitarbeiter in der Schweiz berechnen lassen, welche Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen sind und welche Faktoren Ihr Einstellungsbudget beeinflussen können.
Was kostet ein Mitarbeiter in der Schweiz wirklich?
In der Schweiz beschränken sich die Gesamtkosten für einen Mitarbeiter nicht auf das im Arbeitsvertrag festgelegte Bruttogehalt. Um sich ein vollständiges Bild von Ihrem finanziellen Aufwand zu machen, müssen Sie die verschiedenen Sozialversicherungsbeiträge hinzurechnen, die vom Unternehmen zu tragen sind.
Einige Abgaben werden zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Das bedeutet, dass das Unternehmen einen Anteil zahlt, der dem Betrag entspricht, der vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird. Andere Abgaben gehen hingegen ausschliesslich zu Lasten des Arbeitgebers und müssen direkt in Ihre Kostenkalkulation einbezogen werden.
Als Orientierungshilfe sind hier die wichtigsten Sozialbeiträge des Arbeitgebers aufgeführt:
Darüber hinaus können bestimmte Kosten im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik des Unternehmens anfallen, wie beispielsweise ein höherer Beitrag zur Pensionskasse, Boni, Prämien oder Sachleistungen.
Daher ist es wichtig, nicht nur das Bruttogehalt, sondern die Gesamtkosten für den Arbeitgeber zu betrachten. Zwei Mitarbeiter mit ähnlicher Vergütung können für das Unternehmen unterschiedliche Kosten verursachen, je nach ihrem Alter, ihrer beruflichen Vorsorge oder den angebotenen Konditionen.
Vom Arbeitgeber in der Schweiz zu entrichtende gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge
Die wichtigsten Schweizer Sozialversicherungsbeiträge basieren auf einem Sozialversicherungssystem, das sich aus mehreren Pflichtversicherungen zusammensetzt. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen anmelden und die auf deren Entgelt fälligen Beiträge korrekt berechnen.
Ein gutes Verständnis dieser verschiedenen Abzüge ermöglicht es Ihnen, Ihr Lohnbudget im Voraus einzuschätzen und eine vorschriftsmässige Lohnabrechnung in der Schweiz sicherzustellen.
AHV, IV und EO: Die Grundlage des Schweizer Sozialschutzes
Der erste Sozialbeitrag, den Sie in Ihre Berechnung einbeziehen müssen, betrifft die erste Säule der schweizerischen Altersvorsorge. Sie umfasst drei grundlegende Versicherungssysteme:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV);
- Berufsunfähigkeitsversicherung (IV);
- Entschädigung für Verdienstausfall (EO).
Diese Systeme finanzieren Leistungen im Zusammenhang mit Ruhestand und Invalidität sowie bestimmte Phasen, in denen die Erwerbstätigkeit unterbrochen wird, wie beispielsweise Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub.
Der Gesamtbeitragssatz für AHV, IV und EO beträgt 10.6 % des Bruttogehalts. Entsprechend dem in der Schweiz geltenden Paritätsprinzip wird dieser Beitrag zu gleichen Teilen aufgeteilt:
- 5.3 % gehen zu Lasten des Arbeitgebers;
- Vom Gehalt des Mitarbeiters werden 5.3 % abgezogen.
Im Einzelnen setzt sich der Arbeitgeberanteil von 5.3 % wie folgt zusammen:
- 4.35 % für die AHV, aus der Alters- und Hinterlassenenrenten finanziert werden;
- 0.7 % für die IV, die die berufliche Wiedereingliederung unterstützt und Leistungen bei Invalidität gewährt;
- 0.25 % für den EO, der verschiedene gesetzlich vorgesehene Abwesenheitsarten abdeckt.
Ein Punkt ist für Ihr Unternehmen besonders wichtig: Im Gegensatz zu einigen anderen Beiträgen unterliegt der AHV/IV/EO-Beitrag keiner Lohnobergrenze. Der Beitragssatz gilt daher für das gesamte massgebende Einkommen des Arbeitnehmers.
Unabhängig davon, ob Ihr Mitarbeiter 50'000 CHF pro Jahr oder ein höheres Gehalt verdient, wird der Arbeitgeberbeitrag auf derselben Grundlage berechnet, nämlich auf den gesamten beitragspflichtigen Betrag.
Arbeitslosenversicherung (ALV): ein begrenzter Beitrag
Der zweite wichtige Sozialbeitrag, den Sie in Ihre Berechnung einbeziehen sollten, ist die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer, die unfreiwillig ihren Arbeitsplatz verlieren, und trägt zudem zur Finanzierung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Massnahmen bei.
Wie bei AHV/IV/EO teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Finanzierung. Der Gesamtsatz beträgt 2.2 % des Bruttogehalts und setzt sich wie folgt zusammen:
- 1.1 % werden vom Arbeitgeber getragen;
- 1.1 % werden vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Eine wichtige Besonderheit betrifft die Obergrenze für diesen Beitrag. Im Gegensatz zu den AHV/IV/EO-Beiträgen gilt die Arbeitslosenversicherung nicht für den gesamten Bereich der hohen Einkommen.
Die Arbeitgeberquote von 1.1 % wird nur bis zur Höhe des versicherten Höchstverdienstes berechnet. Für das Jahr 2026 liegt diese Obergrenze bei 148'200 CHF pro Jahr bzw. 12'350 CHF pro Monat.
Diese Regelung muss berücksichtigt werden, wenn Sie hochbezahlte Mitarbeiter einstellen, wie beispielsweise Führungskräfte oder hochqualifizierte Fachkräfte. Oberhalb der Obergrenze unterliegt der zusätzliche Teil des Gehalts nicht diesem Beitrag.
In der Praxis stellt die Arbeitslosenversicherung daher einen leicht zu identifizierenden Posten in Ihrem Gehaltsbudget dar, dessen Auswirkungen sich jedoch bei hohen Vergütungen proportional verringern.
Kosten, die ausschliesslich oder überwiegend vom Arbeitgeber getragen werden
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen, die zu gleichen Teilen vom Unternehmen und vom Arbeitnehmer getragen werden, fallen einige Kosten direkt zu Lasten des Arbeitgebers. Diese müssen daher bei der Berechnung der Personalkosten in der Schweiz berücksichtigt werden.
Diese Kosten können je nach verschiedenen Faktoren variieren, insbesondere je nach Kanton, in dem das Unternehmen tätig ist, nach Branche und nach dem mit der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens verbundenen Risiko. Familienzulagen und die Berufsunfallversicherung gehören zu den Posten, die Sie bei der Erstellung Ihres Lohnbudgets berücksichtigen sollten.
Familienzulagen: Eine Abgabe, die je nach Kanton variiert
Familienzulagen sollen Arbeitnehmer bei den Kosten für die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder unterstützen. In der Schweiz werden sie direkt vom Arbeitgeber auf die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers überwiesen, sofern das Unternehmen einer Ausgleichskasse angeschlossen ist.
Für das Jahr 2026 sieht das Bundesgesetz Mindestbeträge vor:
- 215 CHF pro Monat als Kindergeld bis zum 16. Lebensjahr;
- 268 CHF pro Monat als Ausbildungsbeihilfe für Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren, die sich in der Ausbildung befinden.
Im Gegensatz zu den Beiträgen für AHV, IV, EO und ALV basiert die Finanzierung der Familienzulagen nicht auf einem streng paritätischen Prinzip. In den meisten Kantonen wird diese Belastung hauptsächlich oder sogar vollständig vom Arbeitgeber getragen.
Der Beitragssatz hängt davon ab, bei welchem Entschädigungsfonds Ihr Unternehmen angeschlossen ist und um welchen Kanton es sich handelt. In der Praxis sollten Sie in der Regel mit Arbeitgeberkosten zwischen 0.8 % und 3.8 % der gesamten Lohnsumme rechnen.
Diese kantonalen Unterschiede sind ein wichtiger Faktor, der bei der Einstellung von Mitarbeitern in der Schweiz zu berücksichtigen ist. Ein Unternehmen, das in mehreren Kantonen tätig ist, kann daher je nach Arbeitsort seiner Mitarbeiter unterschiedliche Kosten zu tragen haben.
Arbeitsunfallversicherung (BU): eine vollständig vom Arbeitgeber zu tragende Verpflichtung
Der Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen stellt für den Arbeitgeber ebenfalls eine erhebliche Belastung dar.
Die Arbeitsunfallversicherung (BU) deckt Unfälle ab, die sich im Rahmen der Arbeit ereignen, sowie Unfälle im Zusammenhang mit Dienstreisen und Berufskrankheiten.
Diese Versicherung ist obligatorisch und wird vollständig vom Unternehmen finanziert. Im Gegensatz zu einigen anderen Sozialversicherungsbeiträgen wird kein Teil dieses Beitrags vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Die Höhe dieser Gebühr ist nicht für jedes Unternehmen gleich. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- die Branche;
- das mit der ausgeübten Tätigkeit verbundene Risiko;
- die Einstufung des Unternehmens beim zuständigen Versicherer.
Im Durchschnitt liegt die Bruttoprämie zwischen 0.5 % und 1 % des versicherten Gehalts, doch dieser Satz kann je nach Situation des Unternehmens variieren.
Es ist ausserdem wichtig, zwischen der Arbeitsunfallversicherung und der Nicht-Arbeitsunfallversicherung (NBU) zu unterscheiden.
Die NBU deckt Unfälle ab, die sich im Privatleben des Arbeitnehmers ereignen, beispielsweise in der Freizeit oder am Wochenende. Sie ist für Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, obligatorisch, wird jedoch in der Regel direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Im Gegensatz zur BU ist die NBU also kein obligatorischer Arbeitgeberbeitrag, der in Ihre Arbeitgeberkostenberechnung einfliessen muss, es sei denn, Ihr Unternehmen entscheidet sich freiwillig dafür, diesen Beitrag zu leisten.
Die BVG: Der Faktor, der die Arbeitgeberkosten in der Schweiz am stärksten beeinflusst
Von allen Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber in der Schweiz hat die berufliche Vorsorge (BVG) wahrscheinlich den grössten Einfluss auf die Gesamtkosten eines Mitarbeiters. Im Gegensatz zu den AHV- oder ALV-Beiträgen hängt ihre Höhe stark vom Profil des Mitarbeiters und von dem vom Unternehmen gewählten Vorsorgeplan ab.
Das BVG ist daher ein strategischer Faktor, der bei der Gestaltung einer Vergütungspolitik zu berücksichtigen ist, insbesondere wenn ein Unternehmen erfahrene Fachkräfte gewinnen oder seine Attraktivität für gefragte Talente steigern möchte.
Wie funktioniert die berufliche Vorsorge in der Schweiz?
Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule des Schweizer Rentensystems. Sie ergänzt die Leistungen der ersten Säule, damit Arbeitnehmer ihren Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten können.
Der Beitritt zu einer Pensionskasse ist obligatorisch, sobald das Bruttojahresgehalt des Arbeitnehmers den gesetzlichen Schwellenwert überschreitet, der auf 22'680 CHF im Jahr 2026 festgelegt ist.
Die BVG-Beiträge werden jedoch nicht direkt auf der Grundlage des gesamten Bruttogehalts berechnet. Sie basieren auf einer Grundlage, die als „koordiniertes Gehalt“ bezeichnet wird.
Dieser Betrag ergibt sich unter Berücksichtigung folgender Faktoren:
- das Bruttojahresgehalt;
- ein Koordinationsabzug in Höhe von 26'460 CHF im Jahr 2026;
- eine Obergrenze für das versicherte Jahresgehalt von 90'720 CHF.
Durch diesen Mechanismus wird vermieden, dass auf den Teil des Einkommens, der bereits durch die erste Säule abgedeckt ist, doppelte Beiträge gezahlt werden.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Kosten für die berufliche Vorsorge nicht nur vom gezahlten Lohn abhängen, sondern auch von dem Anteil des Einkommens, der der beruflichen Vorsorge unterliegt.
Warum hat die BVG einen so starken Einfluss auf die Kosten für einen Mitarbeiter?
Das Besondere am BVG ist, dass sich die Beitragssätze je nach Alter des Arbeitnehmers ändern.
Die gesetzlichen Mindestbeiträge an die berufliche Vorsorge, die auf das koordinierte Gehalt angewandt werden, lauten wie folgt:
- 7 % für Arbeitnehmer im Alter von 25 bis 34 Jahren;
- 10 % für Arbeitnehmer im Alter von 35 bis 44 Jahren;
- 15 % für Arbeitnehmer im Alter von 45 bis 54 Jahren;
- 18 % für Arbeitnehmer im Alter von 55 bis 65 Jahren.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte dieser Beiträge übernehmen muss. Viele Unternehmen entscheiden sich jedoch dafür, über diese Verpflichtung hinauszugehen und einen grösseren Anteil der betrieblichen Altersversorgung zu übernehmen.
Diese zusätzliche Beteiligung kann zwar zusätzliche Kosten für das Unternehmen bedeuten, stellt aber auch einen Vorteil dar, den die Mitarbeiter zu schätzen wissen. Eine grosszügigere BVG-Absicherung kann die Attraktivität eines Unternehmens für qualifizierte Fachkräfte steigern.
Zwei Mitarbeiter mit demselben Bruttogehalt können daher je nach Alter und angebotener beruflicher Vorsorge unterschiedliche Kosten für den Arbeitgeber verursachen.
Was kann die Personalkosten in der Schweiz erhöhen?
Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers beschränkt sich nicht nur auf die Pflichtbeiträge. Bestimmte Vergütungsbestandteile erhöhen ebenfalls die Berechnungsgrundlage und müssen in Ihre Schätzung der Gesamtkosten einbezogen werden.
Das 13. Gehalt, Prämien und Zulagen
In der Schweiz verteilen viele Unternehmen die Jahresvergütung auf dreizehn Monatszahlungen. Ist ein dreizehntes Monatsgehalt vorgesehen, so ist dieses fester Bestandteil der Bruttovergütung des Arbeitnehmers.
Das Gleiche gilt für Boni, Leistungsprämien und Provisionen. Diese variablen Bestandteile erhöhen das massgebliche Einkommen und können somit zu einer Erhöhung der fälligen Sozialbeiträge führen.
Um ein realistisches Budget zu erstellen, ist es wichtig, nicht nur das feste Monatsgehalt zu betrachten, sondern die gesamte geplante Jahresvergütung.
Sachleistungen
Bestimmte Leistungen, die den Mitarbeitern gewährt werden, können sich ebenfalls auf die Kosten für den Arbeitgeber auswirken.
Der häufigste Fall ist ein Firmenwagen, der auch privat genutzt wird. In diesem Fall muss der persönliche Vorteil bewertet und als Anteil für die private Nutzung in das Bruttogehalt einbezogen werden.
Nach den geltenden Vorschriften beläuft sich dieser Anteil für die private Nutzung auf 0.9 % pro Monat des Kaufpreises des Fahrzeugs ohne Mehrwertsteuer, sofern das Unternehmen alle Betriebskosten trägt.
Die Einbeziehung dieser Beträge erhöht das massgebliche Bruttogehalt und kann daher zu einem leichten Anstieg der an die Vergütung geknüpften Sozialbeiträge führen.
Für ein Unternehmen, das die Kosten für eine Neueinstellung in der Schweiz genau abschätzen möchte, ist es daher unerlässlich, all diese Parameter zu berücksichtigen, bevor ein Gehaltsangebot unterbreitet wird.
Ein Beispiel für eine Arbeitgeberkostenberechnung in der Schweiz
Um die tatsächlichen Kosten einer Einstellung zu schätzen, muss man vom Bruttojahresgehalt ausgehen und dann schrittweise die verschiedenen Sozialversicherungsbeiträge hinzurechnen, die vom Unternehmen zu tragen sind.
Nehmen wir das Beispiel eines Mitarbeiters mit einem Bruttojahresgehalt von 100'000 CHF.
Auf dieser Grundlage muss der Arbeitgeber insbesondere folgende Posten einplanen:
- 5.3 % für AHV-/IV-/EO-Beiträge, was etwa 5'300 CHF entspricht;
- 1.1 % für die Arbeitslosenversicherung (ALV), begrenzt auf den versicherten Lohn;
- Familienzulagen, deren Höhe vom jeweiligen Kanton und dem betreffenden Entschädigungsfonds abhängt;
- Arbeitsunfallversicherung (BU) in einer Höhe, die je nach Branche variiert;
- der Arbeitgeberanteil an der BVG, der vom Alter des Arbeitnehmers und der gewählten beruflichen Vorsorge abhängt.
In diesem Beispiel beschränken sich die Gesamtkosten daher nicht auf das Bruttojahresgehalt von 100'000 CHF. In der Praxis sollten Sie in der Regel etwa 13 % bis 15 % mehr einkalkulieren – je nach Profil des Mitarbeiters und den vom Unternehmen angebotenen Zusatzleistungen kann dieser Betrag auch höher ausfallen.
Diese Schätzung vermittelt Ihnen einen ersten Überblick über die Arbeitgeberkosten, muss jedoch stets an die konkrete Situation angepasst werden. Der Kanton, in dem die Beschäftigung stattfindet, das Alter des Arbeitnehmers, die gewählte Pensionskasse und die Vergütungsstruktur können den Endbetrag erheblich beeinflussen.
Für Unternehmen, die in der Schweiz Personal einstellen, ist diese Planung unerlässlich. Wenn Sie die Arbeitgeberkosten gut im Griff haben, können Sie realistische Budgets festlegen, einheitliche Gehaltsangebote erstellen und Diskrepanzen zwischen dem angekündigten Gehalt und den tatsächlichen Kosten für das Unternehmen vermeiden.
Es sei auch an eine Besonderheit des Schweizer Systems erinnert: Der Beitrag zur obligatorischen Krankenversicherung (KVG) ist kein Arbeitgeberbeitrag und erscheint nicht auf der Lohnabrechnung. Der Arbeitnehmer zahlt seinen Beitrag direkt aus seinem Nettogehalt an seinen Krankenversicherer.
Was Sie vor der Einstellung eines Mitarbeiters in der Schweiz beachten sollten
Bei der Berechnung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in der Schweiz müssen daher neben dem Bruttogehalt noch weitere Faktoren berücksichtigt werden. Bevor Sie eine Einstellung endgültig besiegeln, sollten Sie die verschiedenen Faktoren prüfen, die sich auf Ihr Gehaltsbudget auswirken.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die es zu analysieren gilt.
Das geplante Bruttojahresgehalt
Das Bruttogehalt bildet die Grundlage für die Berechnung vieler Sozialversicherungsbeiträge. Es ist wichtig, die gesamte geplante Vergütung zu berücksichtigen:
- Festgehalt;
- ein eventuelles 13. Monatsgehalt;
- Boni;
- Prämien;
- Provisionen;
- Naturalleistungen.
Ein umfassender Überblick über die Vergütung verhindert, dass die tatsächlichen Kosten eines Mitarbeiters unterschätzt werden.
Der Kanton, in dem der Arbeitnehmer tätig ist
Die Sozialversicherungsbeiträge sind nicht in der gesamten Schweiz einheitlich.
Insbesondere die Familienzulagen variieren je nach Kanton und zuständiger Ausgleichskasse. Der Arbeitsort des Arbeitnehmers kann daher einen direkten Einfluss auf die Gesamtkosten für das Unternehmen haben.
Die Situation und das Alter des Arbeitnehmers
Das Alter des Arbeitnehmers spielt bei der Berechnung der beruflichen Vorsorge (BVG) eine wichtige Rolle.
Die Beitragssätze steigen mit zunehmendem Alter schrittweise an, was sich auf den vom Arbeitgeber zu tragenden Anteil auswirken kann.
Daher ist es unerlässlich, diesen Parameter bereits in der Budgetierungsphase einer Einstellung zu berücksichtigen.
Die gewählte berufliche Vorsorge
Die BVG ist einer der wichtigsten variablen Faktoren bei den Arbeitgeberkosten in der Schweiz.
Einige Unternehmen halten sich lediglich an die gesetzlichen Mindestanforderungen, während andere einen günstigeren Versicherungsschutz anbieten, um ihre Vergütungspolitik zu verbessern.
Die Wahl des Vorsorgeplans kann daher direkten Einfluss auf die Gesamtkosten eines Mitarbeiters haben.
Die mit der Lohnabrechnung verbundenen administrativen Verpflichtungen
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen muss ein Unternehmen auch verschiedene administrative Verpflichtungen erfüllen:
- Zugehörigkeit zu den zuständigen Gremien;
- Sozialversicherungsmeldungen;
- Berechnung der Beiträge;
- Verwaltung von Lohnabrechnungen;
- Einhaltung der kantonalen und eidgenössischen Vorschriften.
Die konsequente Erfüllung dieser Verpflichtungen sichert die Beziehung zu den Mitarbeitern und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften bei der Lohn- und Lohnabrechnung.
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